Auf der Rechnungsdurchschrift, die für die Kl. bestimmt war, hatte der Bekl. diese Abänderung nicht vorgenommen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Rüge der Bekl., bei der Bemessung des Zeitanteils der Tätigkeit zu Ziff. 3 der Tätigkeitsbeschreibung habe das LAG übersehen, daß die Kl. seit 1977 keine Kurzreferate mehr erarbeite, so daß der zeitl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Im übrigen war auch sie nach dem unbestrittenen Vorbringen des Kl. in der Berufungsbegründung Mandantin der Bekl., so daß auch für sie die Vermutung beratungskonformen Verhaltens gilt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Vielmehr hat die unpünktliche Zahlweise der Bekl. schon im Anfangsstadium die auf Dauer angelegte Pachtbeziehung beeinträchtigt und Spannungen zwischen den Parteien verursacht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dieses Angebot hat die Bekl. durch das Einlesenlassen des Wettscheins in ihren Computer und durch die Entgegennahme des Wetteinsatzes konkludent angenommen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Hierzu hätte die Bekl. diesen Kraftwagen auch während der Innendienstzeiten des Kl. vorhalten müssen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Bekl. hat nicht wie beim Strohmanngeschäft die sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechte in Anspruch genommen und die Pflichten eines Schuldners erfüllt, um sodann die von ihr erworbenen Rechtspositionen auf ihren Vater weiter zu übertragen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Senatglaubt dem Zeugen, § 286 ZPO, auch unter Beachtung der von dem Bekl. im Schriftsatz vom 15. 11. 1995 vorgebrachten Erwägungen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Kl. hat über den Betrag des Kaufpreisschecks, den die Bekl. hatte sperren lassen, ein Scheckvorbehaltsurteil erwirkt, das im Nachverfahren für vorbehaltlos erklärt worden ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das LG Nürnberg-Fürth (ZIP 1987, 1381 = BB 1987, 1559) hat der Bekl. die Verwendung der Vollmachtsklausel untersagt und die weitergehende Klage abgewiesen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)