Außerdem sei die dem Bekl. gewährte Einlassungsfrist zu kurz bemessen gewesen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Bekl. sei ihrer börsengesetzlichen Verpflichtung zur schriftlichen Belehrung des Kl. in ausreichendem Maße nachgekommen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ende 1974 mußte die Bekl. nach ihrer Finanzplanung für das Jahr 1975 mit sehr erhebl. Liquiditätslücken rechnen, die trotz eines energischen Sanierungsprogramms mindestens ab April 1975 bei 5 Mill.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Bekl. hat zu Zwecken des Wettbewerbs bewußt fremde Arbeitsergebnisse wortgetreu übernommen, eigene Aufwendungen und Recherchen erspart und die Wettbewerbverhältnisse in einer nicht zu billigenden Weise zu ihren Gunsten verändert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das LG hat angenommen, daß die Bekl. eine Haftung wegen der Unvollständigkeit des Prospekts treffe. Darauf und auf die verschärften Verschuldensanforderungen der Böslichkeit kommt es indessen nicht an.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Kl. wirft den Bekl. vor, sie hätten ihr gegenüber ihre Beratungspflicht verletzt, weil sie die Ertragslage des Segelhafens falsch dargestellt und die Genehmigung für die Liegeplätze nicht überprüft hätten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Parteien vertreiben jeweils Wasserbehandlungsanlagen eines Herstellers, und zwar die Kl. eine Anlage M, der Bekl. eine Anlage "H".
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auf dieser Grundlage hätte der Bekl. sein Abschlußtestat fahrlässig erteilt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Bekl. konnte dem Kl. nicht ansinnen, über die Zeit hinaus, in der er eine entsprechende Erklärung von ihrer Seite erwarten durfte, unbegrenzt zu seinem Buchungsantrag zu stehen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Da auch die Bekl. an einer Änderung des Leistungslohnsystems interessiert gewesen sei, habe die Geschäftsleitung die Vereinbarung von Festlöhnen vorgeschlagen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)