Bekl

  1. Die Kl. hat unbestritten behauptet, der den Schaden betreffende Bürovorgang sei von dem Geschäftsführer S der Bekl. selbst bearbeitet worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Bekl. hält sich zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunden nicht für verpflichtet, weil die Fahrbahnisolierung der Brücke mangelhaft hergestellt ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Mit seiner hiergegen gerichteten Berufung hat der Bekl. zugleich Widerklage wegen restlicher Transportvergütung in Höhe von 9905,38 DM erhoben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Die Verwendung der Dünger der Bekl. kann daher jedenfalls auf lange Sicht zu einer Steigerung des Schwermetallgehalts des gedüngten Bodens führen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Der Bekl. hatte eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von 9120 DM inclusive Mehrwertsteuer zu zahlen sowie monatliche Franchise-Gebühren in Höhe von 7 % des Bruttoumsatzes, mindestens jedoch in Höhe von 1/12 der einmaligen Lizenzgebühr abzuführen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Zur Zahlung des verbliebenen Rechnungsbetrags von 688,60 DM sowie weiterer 177,84 DM für Rechtsanwaltskosten sind die Bekl. verpflichtet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Nach dem unwidersprochenen Vortrag der Bekl. betrifft die Rechnung einen Lufttransport von 278 Kartons Sättel nebst Zubehör; die Luftfrachtkosten sind mit 6000 DM und die Rollfuhr mit 1612,27 DM = Rechnungsbetrag fest vereinbart worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Die "Darlehnsverträge" seien nur unterzeichnet worden, um der Bekl. die Konkursvorrechte für diese Lohnansprüche zu verschaffen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Der Bekl. ist Jugoslawe und betreibt in der BR ein Holzeinschlagunternehmen derart, daß er sich bei deutschen Forstämtern um Schlagaufträge bewirbt und die ihm zugeteilten Waldstücke mit jugoslawischen ArbN einschlägt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen Claus Ramrath (Kl.) und dem luxemburgischen Ministre de la Justice (Bekl.), zu dem das Institut des reviseurs d'entreprises beigeladen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)