Bekl

  1. Eine Untersuchung ergab, daß sich Keime von Salmonella enteritidis in dem als Nachtisch gereichten Pudding, der Puddingcreme sowie dem Vanilleeis befanden und die Bekl. ebenso wie ihre Tochter Salmonellenausscheider waren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. An den Leistungsaustausch zwischen der Bekl. und AirPlus schließt sich daher notwendig ein weiterer Umsatzvorgang an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Der Zeuge S, der frühere Eigentümer des Objekts, war zu einer Zeit, als er das Objekt bereits der Kl. zur Vermakelung an die Hand gegeben hatte, von der Bekl. angerufen worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Hierbei habe es sich um Kapitalverschiebungen zwischen der Bekl. und der K. J. KG gehandelt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Hatte der Bekl. nämlich des anderen Nitarbeitern im Frühjahr 1986 die Wahl zwischen Gehaltserhöhung und Direktversichung abgeboten, so liege es nahe, da0 er auch dem Kl. diese Alternativangebot gemacht hat. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Es lasse sich nicht feststellen, daß im Betrieb der Bekl. die erforderlichen Maßnahmen der Diebstahlsvorsorge außer acht gelassen würden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Deshalb hätte der Kl. Anspruch auf Lohnfortzahlung gehabt, wenn er einer Arbeitsanordnung der Bekl. in der in Rede stehenden Zeit wegen seiner Erkrankung nicht hätte Folge leisten können. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Die Kl. hat beantragt, der Bekl. unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verbieten, den von ihr auf dem Quersteig des Münchner Hauptbahnhofs betriebenen Kiosk unter dem Namen "Pic Nic" zu betreiben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Dieses Formular legen die Vertreter der Bekl. u. a. polnischen Asylbewerbern zusätzlich zu dem schriftlichen Vertrag über die Bestellung von Gar- und Serviergeräten, dem Verkaufs- und Lieferungsbedingungen beigefügt sind, zur Unterschrift vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Es ist nur recht und billig, wenn das BAG dem Bekl. Gelegenheit bietet, die Folgen seines ursprünglichen Rechtsirrtums zu beseitigen und nunmehr widmungsgemäß zu handeln. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)