Jedes Belegschaftsmitglied kann seine betriebliche Anwesenheit unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages persönlich disponieren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das habe bis heute einen viel zu großen Verwaltungsaufwand zur Folge, sagt ein führendes Belegschaftsmitglied.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)