Belegschaftsmitglied

  1. Jedes Belegschaftsmitglied kann seine betriebliche Anwesenheit unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages persönlich disponieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Das habe bis heute einen viel zu großen Verwaltungsaufwand zur Folge, sagt ein führendes Belegschaftsmitglied. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)