Statt der Gebühr für die "Nicht-Bearbeitung" verlangen die Geldhäuser nun Schadenspauschalen oder lassen sich die Benachrichtung des Zahlungsempfängers vergüten.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Wer bis zum 1. Juni keine Benachrichtung erhalten hat aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, kann während der gesetzlich festgelegten Frist - vom 3. mit 7. Juni - Beschwerde bei der für die Münchner Wohnung zuständigen Bezirksinspektion einlegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)