Aus dieser Erkenntnis heraus hat der Gesetzgeber schon vor sieben Jahren die generelle Benutzungspflicht von Radwegen abgeschafft.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.04.2005)
Die Radwege an der Heimfelder Straße sind in so miserablem Zustand, dass die Polizei die Benutzungspflicht aufhob, dort dürfen die Radfahrer auch die Fahrbahn benutzen.
( Quelle: Abendblatt vom 24.07.2004)
Wie berichtet, war die Benutzungspflicht von Radwegen auf mehreren großen Straßen für rechtswidrig erklärt worden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 09.08.2003)
Bislang hat sich der Senat nicht durchringen können, die Benutzungspflicht gänzlich aufzuheben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.08.2003)
Ein Grund dafür sei, dass die Senatsverwaltung für viele Fahrradwege die Benutzungspflicht aufgehoben hat.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.07.2004)
Allerdings gibt es Einschränkungen: Wenn der Radweg mit dem Verkehrszeichen für Radfahrer (weißes Fahrradpiktogramm auf blauem Grund) beschildert ist, besteht Benutzungspflicht.
( Quelle: Abendblatt vom 27.05.2004)