Zutreffend hat das BerGer. insoweit bereits die schlüssige Darlegung eines Gewährleistungsfalles durch den Bekl. vermißt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Am 25. 6. 1992 beantragte Rechtsanwältin X, die vom Kl. in beiden Tatsacheninstanzen als Verkehrsanwältin bevollmächtigt war, beim BerGer.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Bekl. hatte ein gewichtiges Interesse daran, daß die mit seinem Einverständnis durch Erweiterung des Überziehungsrahmens entstandenen Außenstände des Zeugen M getilgt wurden, wie das BerGer. nicht verkannt hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Ablauf einer Scheidung nach israelischem Recht sei ein schwieriges Rechtsgebiet, welches das BerGer. nicht allein aufgrund einer Literaturstelle habe beurteilen dürfen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
II. Das BerGer. hat vertragliche Lizenzansprüche der Kl. wegen Verjährung und - als Folge - vertragliche Auskunftsansprüche verneint.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Zwar meint das BerGer., "Auffällig ist dann erst recht", daß die nun geltend gemachte Schadenssumme mit ca. 650000 DM genau in den Erhöhungsrahmen falle. Das ist nicht nachvollziehbar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das BerGer. hat mit Recht darauf hingewiesen, daß zahlreiche prüfungsrechtliche Vorschriften (z. B. §§ 13 I 1 und 39 III 1 BadWürttJAPrO) eine Begutachtung der schriftlichen Arbeiten durch die Prüfer vorsehen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das BerGer. hat im konkreten Fall vielmehr maßgebend darauf abgehoben, "was sich an Rechtsübertragung aus dem Berechtigungsvertrag ergibt".
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das BerGer. hat ausgeführt, das nach dem Hauptbegehren beantragte generelle Verbot der Verwendung der Bezeichnung "Typ Mozzarella" oder "Mozzarella" könne nicht auf § 3 UWG gestützt werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Folgerungsweise des BerGer. setzt voraus, daß es auf das von der Verwaltung angewendete Recht ankommt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)