Es ist deshalb rechtsfehlerhaft, wenn das BerGer. die Organisationsbedingungen der Kl. als von vornherein unbeachtlich bezeichnet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
An dieser Haftungsvoraussetzung fehlt es, wenn - wie es das BerGer. für möglich hält - der Zeuge P von dem Bekl. als Subunternehmer mit dem Abschlagen des Putzes beauftragt war und dessen Arbeitnehmer an der Baustelle tätig waren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dies verkennt auch das BerGer. nicht, verneint aber im vorliegenden Fall eine Abtretungsbefugnis mit Rücksicht darauf, daß die Abwicklung nach § 51 LwAnpG bis zum 20. 7. 1991 habe erfolgen müssen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die allgemeine Erwägung des BerGer., die Höhe von Rentenleistungen sei nie absehbar, ist für den objektiven Wert der Leistung schon deshalb unbeachtlich, weil sich diese Ungewißheit auch zugunsten des Rentenverpflichteten auswirken kann.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Zu der Annahme, daß eine atypische Leistungskonstellation hier nicht vorliege, ist das BerGer. aufgrund einer vollen richterlichen Überprüfung der angegebenen Gründe gelangt, indem es den Notenvergleich nachvollzogen und bewertet hat:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Daß der Bestand des Getränkebezugsvertrages Bedingung für die Dienstbarkeit sein sollte, stellt das BerGer. nicht fest.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Feststellung des BerGer. zur Verkehrsvorstellung über die Beschaffenheit des Toilettenpapiers (zu 100 % aus Altpapier) wird von der Revision ohne Erfolg als rechtsfehlerhaft getroffen beanstandet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Rechtsstreit ist insoweit aufgrund der von dem BerGer. festgestellten Tatsachen entscheidungsreif, und es ist ausgeschlossen, daß der Kl. neuen beachtlichen Tatsachenstoff im Falle einer Zurückverweisung nachbringen kann.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Daher kann er sich auf die von ihm als Vorfluchtgrund geltend gemachte, nach den tatsächlichen Feststellungen des BerGer. aber nur als Nachfluchtgrund beachtliche Gefahr politischer Verfolgung nicht berufen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das BerGer. mag die Sicherung überschätzt haben, die der Eigentumsvorbehalt mit Einzugsberechtigung des Vorbehaltskäufers dem Vorbehaltsverkäufer gewährt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)