In den Ministerien ist unterschiedlich geregelt, welche Stelle Berateraufträge in Auftrag geben geben darf.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.12.2003)
Auch wurden die Berateraufträge der dem Verteidigungsministerium zugeordneten Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) nicht offen gelegt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.02.2004)