Beratungsbescheinigung

  1. Danach ist die Beratung im Schwangerschaftskonflikt - und die damit verbundene Beratungsbescheinigung - Voraussetzung dafür, daß eine Abtreibung ohne strafrechtliche Folgen bleibt. ( Quelle: Welt 1997)
  2. In der Begründung dazu heißt es, wenn die Mitteilung der Gründe unterbleibe, habe keine Konfliktberatung stattgefunden mit der Folge, 'daß dann auch die Beratungsbescheinigung nicht erteilt werden darf'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)