Eine solche Bewertung könne aber erst erfolgen, wenn auch die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bekanntgegeben werde, die nach Ausstellung von Beratungsbescheinigungen durch katholische Beratungsstellen vorgenommen würden, betonte der Erzbischof.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Darin ist unter anderem festgelegt, dass keine Beratungsbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen, und es wird definiert, wo die Grenzen der Beratung sind.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 02.07.2002)