Beratungskonzept

  1. Der Gesetzgeber versteht das Beratungskonzept als Erfüllung seiner Schutzaufgabe - obschon dieses Konzept die Tür auch zur Abtreibung öffnet. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  2. Ein Beratungskonzept, das Themen wie Ernährung, Hygiene, Selbstwahrnehmung, Umgang mit Drogen und Sexualität behandelt, würde dazu beitragen, die Weichen für ein gesundes Erwachsenenalter zu stellen, meint Gritz. ( Quelle: DIE WELT 2000)