Der Gesetzgeber versteht das Beratungskonzept als Erfüllung seiner Schutzaufgabe - obschon dieses Konzept die Tür auch zur Abtreibung öffnet.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Ein Beratungskonzept, das Themen wie Ernährung, Hygiene, Selbstwahrnehmung, Umgang mit Drogen und Sexualität behandelt, würde dazu beitragen, die Weichen für ein gesundes Erwachsenenalter zu stellen, meint Gritz.
( Quelle: DIE WELT 2000)