Die Beratungskosten waren vom Senat festgelegt worden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die vom Unions-Haushaltsexperten Dietrich Austermann genannte Summe von 500 Millionen Euro Beratungskosten allein im letzten Jahr wies er allerdings zurück.
( Quelle: Tagesschau Online vom 03.02.2004)
Wer seine Ausgaben für den Steuerberater steuerlich geltend machen will hat die Wahl: Betragen die Beratungskosten im Jahr nicht mehr als 520 Euro, können diese als Sonderausgaben oder aber als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen.
( Quelle: Die Welt vom 07.03.2005)
Das Ergebnis wurde zudem von Beratungskosten (1,5 Millionen Euro) belastet, die für die Erstellung eines Sparprogramms gezahlt wurden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2003)
Rund fünf Milliarden Euro würden allein die Steuerzahler für Beratungskosten ausgeben, heißt es in dem Gutachten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 09.09.2004)