Beratungsmandat

  1. Wenn ein Wirtschaftsprüfer 95 Prozent durch sein Beratungsmandat an einem Kunden verdiene und nur fünf Prozent durch sein Prüfungsmandat, dann könne nur schwer von einer objektiven Wirtschaftsprüfung die Rede sein. ( Quelle: Die Welt Online vom 26.03.2003)