Beratungsrechte

  1. Selbst Informationsund Beratungsrechte der Arbeitnehmerseite gehen diesen Scharfmachern zu weit. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.11.2004)
  2. Dem Gremium sollen Mitbestimmungs- und Beratungsrechte in allen wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten haben, die auf Konzernebene entschieden werden oder die Interessen der Arbeitnehmer in mehreren Ländern Westeuropas berühren. ( Quelle: TAZ 1989)