Beratungsziel

  1. Müller kritisierte vor allem das im Paragraphen 219 des Strafgesetzbuches nun formulierte Beratungsziel, das fast wörtlich aus dem CDU/CSU-Entwurf und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil übernommen wurde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Das Beratungsziel ist nicht anders formuliert, die Zwangsfortbildung für die sozialberatenden und für die indikationsstellenden Ärzte ist nach wie vor vorgesehen. ( Quelle: TAZ 1988)