Berechnungsverordnungen

  1. Eine Nachprüfung durch einen Fachmann ergab: Den geltenden Berechnungsverordnungen zu Folge hatte die Wohnung nur ganze 89 Quadratmeter, also 21 weniger als im Vertrag ausgewiesen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.11.2004)