Ein Rückgriff auf gesetzliches Bereicherungsrecht ist daneben nicht möglich. Auf den Verbrauch des Vorruhestandsgelds kommt es nicht an.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Sie haben das Steuerrecht zu einem Bereicherungsrecht für die Wohlhabenden gemacht."
( Quelle: BILD 1997)
Nicht zuzustimmen ist aber der Behandlung der Verjährungsfrage. Der Rechtsfolgenverweis in § 852 III BGB auf das Bereicherungsrecht ist umfassend und betrifft auch die dort geltende Verjährung (11).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)