Bereichsrechtspfleger

  1. Die im Vergleich zu der allgemeinen Rechtspflegerausbildung kürzere Dauer rechtfertigt sich mit der im Regelfall mehrjährigen Berufserfahrung, die der Bewerber durch seine Tätigkeit als Bereichsrechtspfleger mitbringt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)