Bereichsvorstände

  1. Die Bereichsvorstände sollen dem Kontrollgremium neue Konzepte darlegen. ( Quelle: Die Welt Online vom 15.09.2003)
  2. Zugleich wären die künftigen Bereichsvorstände so zu sagen eigenständige Unternehmer. ( Quelle: Die Welt 2001)
  3. Dazu werden Bereichsvorstände ernannt, die ihren Bereich gesamtverantwortlich führen werden. ( Quelle: Welt 1996)