Bereitschafts-Wachdienstes

  1. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies damit die Klage eines Grenzschützers ab, der die Zulage auch für jene Zeiten seines Bereitschafts-Wachdienstes wollte, in denen er schlafen konnte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)