Justizsenator Kusch dagegen sieht in der Dezentralisierung der Zuführung die Chance, dass ein Bereitschaftsrichter, der über den Erlass eines Haftbefehls entschieden habe, einen Straftäter in seiner Hauptverhandlung wiedersehe.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.03.2002)
Wußte der Bereitschaftsrichter, daß der Täter, für den er Haftverschonung erließ, auf Bewährung draußen war?
( Quelle: Die Welt vom 01.09.2005)
Bei der Haftprüfung ging der Bereitschaftsrichter von einer gefährlichen Körperverletzung aus.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.03.2005)
Ein Bereitschaftsrichter hatte Keith M. jedoch laufen lassen, obwohl er schon damals eine laufende Bewährungsstrafe hatte.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.09.2005)