Das deutsche Arbeitszeitgesetz ordnet Bereitschaftszeiten aber eindeutig den Ruhezeiten zu.
( Quelle: Tagesschau Online vom 19.02.2003)
Mit knapper Mehrheit verlangten die Abgeordneten in Straßburg, dass Bereitschaftszeiten auch künftig als Arbeitszeit gelten müssen.
( Quelle: Tagesschau vom 12.05.2005)
Doch damit soll bald Schluss sein: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigte am Dienstag ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2000, nach dem Bereitschaftszeiten reguläre Arbeitszeiten sind.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.02.2003)