Die Schulen zahlen für die Nutzung des Internet über T-Online weder Bereitstellungsentgelt noch andere Gebühren.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Dabei wird neben dem monatlichen Mietpreis ein einmaliges Bereitstellungsentgelt fällig, bei der Rückgabe der Leitung nochmals ein Kündigungsentgelt.
( Quelle: Tagesschau vom 30.04.2005)