Bereitstellungsentgelt

  1. Die Schulen zahlen für die Nutzung des Internet über T-Online weder Bereitstellungsentgelt noch andere Gebühren. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Dabei wird neben dem monatlichen Mietpreis ein einmaliges Bereitstellungsentgelt fällig, bei der Rückgabe der Leitung nochmals ein Kündigungsentgelt. ( Quelle: Tagesschau vom 30.04.2005)