Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem BerlVerfGH kann sich die Frage nach dem Gehalt eines bundesgrundrechtlichen Grundrechts nur als Vorfrage stellen (vgl. dazu BerlVerfGH, NJW 1993, 513).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem BerlVerfGH kann sich die Frage nach dem Gehalt eines bundesgrundrechtlichen Grundrechts nur als Vorfrage stellen (vgl. dazu BerlVerfGH, NJW 1993, 513).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)