Zwar gelte die Stallpflicht grundsätzlich auch für Laufvögel wie den Vogel Strauß, sagte der Zooveterinär Bert Geyer.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.10.2005)
Die Landestierschutzbeauftragte Madelaine Martin, der Tierarzt des Frankfurter Zoos, Bert Geyer, sowie ein Amtstierarzt aus Niedersachsen, alle Sachverständige im Prozess, waren einhellig der Auffassung, dass der Veterinär gefehlt hatte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.09.2004)
Daraufhin wurde Kamiti von Zootierarzt Bert Geyer narkotisiert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.08.2005)