Angesichts der Leverkusener Niederlage bemerkt er, "die Spieler sollten in Ausübung ihres Berufes die bajuwarische Landesgrenze nicht mehr überschreiten."
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Das Gericht bestätigt auch die Entscheidung der Landesärztekammer, § 17, Absatz 1 der BO buchstabengetreu auszulegen: Diese Klausel besagt, daß die Ausübung des ärztlichen Berufes in eigener Praxis an die Niederlassung gebunden ist.
( Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1999)