Wer in den vergangenen drei Jahren eine Lehre absolviert hat oder demnächst beendet und seine Berufsabschlußprüfung mit einer Note "besser als gut" bestanden hat, kann sich für die Qualifizierung einen Zuschuß vom Staat besorgen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Als "besonders begabt" gilt, wer die Berufsabschlußprüfung besser als "gut" bestanden hat, oder wer an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders positiv aufgefallen ist.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)