Berufsalter

  1. Zusätzlich wurden Strukturverbesserungen vereinbart: So werden künftig Erziehungszeiten von maximal zwei Jahren auf das Berufsalter angerechnet; von 1. Oktober an wird eine zusätzliche Gehaltsstufe nach sieben Berufsjahren eingerichtet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)