Berufsausübung

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  1. Was eine Koproduktion mit den Salzburger Festspielen einem Theater bringt - außer die so genannte Ehre und die Gelegenheit, Berufsausübung mit Freizeit in den Bergen zu verknüpfen - das wird rasch augenfällig. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Gerade die Kulturberufe, mit 168300 die vierte und größte Gruppe, genießen die größte Autarkie bei ihrer Berufsausübung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2003)
  3. Die Kammerherren kommen zu ihrem Ergebnis, indem sie behaupten, die preußische Robenbestimmung sei ein die Berufsausübung im Sinne des Grundgesetzes regelndes Gesetz. ( Quelle: Die Zeit (11/1970))
  4. In einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts in Kassel hieß es, die Regelung verstoße nicht gegen das grundgesetzlich verbürgte Recht auf freie Berufsausübung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  5. Zum anderen zwingt die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung dazu, das Mandat nicht an einen zu seiner Bearbeitung erkennbar Ungeeigneten zu geben (41). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Gleichwohl sollten die politischen Gremien, die für die Aufstellung und Wahl eines solchen Wahlbeamten zuständig sind, darauf achten, daß die Bewerber sich durch eine berufsqualifizierende Ausbildung. und Berufsausübung legitimieren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  7. Sie besitzt seit Juli 1983 eine Bewilligung zur Berufsausübung als Heilpraktikerin im Kanton Appenzell-Außerrhoden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  8. Entscheidend sei das Verhalten der MedizinerInnen, meint Hans-Stephan Stender, Vorsitzender des Arbeitskreises Radiologie im Ausschuß "Qualitätssteigerung ärztlicher Berufsausübung" der Bundesärztekammer. ( Quelle: TAZ 1996)
  9. Dem Sender Freies Berlin sagte sie jetzt, dies sei ein verfassungsrechtliches Problem, weil die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung tangiert sei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  10. Lediglich Beamten, Angestellten im öffentlichen Dienst und Mitarbeitern von privatrechtlichen Unternehmen, die sich zu 25 Prozent in Landesbesitz befinden, untersagt das Landeswahlgesetz die Kopplung von Berufsausübung und Mandat. ( Quelle: Die Welt vom 21.01.2005)
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