Berufsbezeichnung

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  1. Erst einmal jeder, denn die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Eine einheitliche Berufsbezeichnung gibt es nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Wer ein bis drei Boote besitzt, darf sich Partikulier nennen; ist die Flotte größer, führt der Eigner die Berufsbezeichnung Reeder. ( Quelle: Welt 1996)
  4. Die Konkurrenz ist groß, zumal "Atemtherapeut" keine geschützte Berufsbezeichnung ist und es keine fest geregelte Ausbildung gibt. ( Quelle: TAZ 1993)
  5. Erst dann darf er die Innenarchitektur auch offiziell als Berufsbezeichnung führen. ( Quelle: TAZ 1997)
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