Berufsfähigkeit

  1. Paragraph 2 des Gesetzes erklärt die Berufsfähigkeit zum obersten Ziel der Erstsemesterausbildung. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  2. Schon heute werde vielfach die mangelnde Berufsfähigkeit der Schulabsolventen beklagt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Deshalb ist mein Leitbild für den ersten Studienabschluß auch nicht Berufsfertigkeit, sondern die durch wissenschaftliches Arbeiten erwiesene Berufsfähigkeit. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Wer Berufsfähigkeit im Blick auf die internationale Konkurrenz fordere, so Blum, dürfe nicht den Vollakademiker mit zwangsläufig wissenschaftlicher Ausrichtung festschreiben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)