Paragraph 2 des Gesetzes erklärt die Berufsfähigkeit zum obersten Ziel der Erstsemesterausbildung.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Schon heute werde vielfach die mangelnde Berufsfähigkeit der Schulabsolventen beklagt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Deshalb ist mein Leitbild für den ersten Studienabschluß auch nicht Berufsfertigkeit, sondern die durch wissenschaftliches Arbeiten erwiesene Berufsfähigkeit.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Wer Berufsfähigkeit im Blick auf die internationale Konkurrenz fordere, so Blum, dürfe nicht den Vollakademiker mit zwangsläufig wissenschaftlicher Ausrichtung festschreiben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)