Berufsgesetz

  1. Das Bonner Parlament müßte dann ein Berufsgesetz für PsychlogInnen ausarbeiten, das ähnlich wie bei ÄrztInnen und ZahnärztInnen regelt, wer sich mit der Berufsbezeichnung schmücken und seine Tätigkeit über die Kassen abrechnen darf. ( Quelle: TAZ 1989)