Diese genossenschaftähnlichen Zusammenschlüsse reglementierten den Berufszugang.
( Quelle: TAZ 1990)
Ihre Begründung: Das Grundgesetz garantiere in Artikel 12 den freien Berufszugang und Artikel 3 verbietet nach dem Gleichheitsgrundsatz den Ausschluß von bestimmten Laufbahnen.
( Quelle: Junge Freiheit 1999)
Zur Ungleichbehandlung von Waren und Dienstleistungen bestehe auch beim Berufszugang kein Anlaß.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)