Berufszugang

  1. Diese genossenschaftähnlichen Zusammenschlüsse reglementierten den Berufszugang. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Ihre Begründung: Das Grundgesetz garantiere in Artikel 12 den freien Berufszugang und Artikel 3 verbietet nach dem Gleichheitsgrundsatz den Ausschluß von bestimmten Laufbahnen. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  3. Zur Ungleichbehandlung von Waren und Dienstleistungen bestehe auch beim Berufszugang kein Anlaß. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)