Bei privaten Rechtsstreits wird ein Gütetermin für die Prozessbeteiligten obligatorisch, und in Berufungsinstanzen können nicht mehr beliebig neue Beweisanträge gestellt werden.
( Quelle: Die Welt 2001)
Die Berufungsinstanzen hatten neues entlastendes Beweismaterial nicht mehr zur Kenntnis genommen, weil die entsprechenden Fristen abgelaufen waren.
( Quelle: Die Zeit (04/2001))
Die Verordnung versucht sogar, die Zivilgerichte auf Staats- und Bundesebene als Berufungsinstanzen zu entmachten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.12.2001)