Um dies zu erreichen, hat Chirac sich mit dem Obersten Richter-Rat angelegt, indem er dessen alleiniges Berufungsrecht in Frage stellte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Entscheidungsfreiheit bis hin zum eigenen Berufungsrecht (§ 18 im künftigen Hochschulpersonalgesetz ließe das zu) kann das Gesetz ab 2006 den Hochschulen bringen (wenn der Wissenschaftsminister mitmacht).
( Quelle: Merkur Online vom 11.10.2005)