Wie der Berufungstermin vor der 11. Kammer ergab, stand das Amtsgerichtsurteil indes auf wackligen Füßen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.01.2002)
Während die Verteidigung im Berufungstermin um eine Einstellung des Verfahrens bemüht war, machte die Anklagevertretung deutlich, sie werde dazu keine Zustimmung geben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)