Mit dem Berufungsurteil gegen Rolf F. hat die Diskussion begonnen.
( Quelle: Die Welt Online vom 31.07.2004)
Auch aus Sicht der Internet-Versteigerer dürfte das Berufungsurteil positiv zu bewerten sein, da die Attraktivität von Online-Auktionen gerade darauf beruht, ein Schnäppchen machen zu können.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Der Straftatbestand sei auch im Berufungsurteil bestätigt worden, schreibt die römische "La Repubblica".
( Quelle: Welt 1999)
Die USA begrüßten das Berufungsurteil.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.05.2001)