Besatzungshoheit

  1. Ausgeschlossen sind von der Verordnung Enteignungen unter sowjetischer Besatzungshoheit zwischen dem 8.Mai 1945 und dem 7.Oktober 1949. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Die beiden deutschen Staaten hätten dabei der Sowjetunion zugesichert, daß die unter sowjetischer Besatzungshoheit vorgenommenen Enteignungen völkerrechtlich nicht zur Disposition stünden und deshalb unangetastet bleiben sollten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)