Es ist in erster Linie Aufgabe des Arbeitgebers, innerhalb eines mit denselben Aufgaben betrauten Beschäftigtenkreises die Bedingungen der Beschäftigten nach dem jeweils ihnen beigelegten Status in der Praxis für die Betroffenen deutl. herauszustellen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)