Entsprechend einer Vereinbarung im EU-Vertrag von Amsterdam müssen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten jährlich einen Beschäftigungsbericht vorlegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.03.2002)
Entsprechend dem EU-Vertrag von Amsterdam legen die EU-Mitglieder dem Europäischen Rat und der EU-Kommission jährlich einen Beschäftigungsbericht vor.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.03.2002)