Beschäftigungsjahr

  1. Danach können Arbeitslose im ersten Beschäftigungsjahr mit 90 Prozent der sonst üblichen Bezüge bezahlt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Deren Höhe soll künftig gesetzlich auf einen halben Monatslohn pro Beschäftigungsjahr festgelegt werden. ( Quelle: Spiegel Online vom 27.04.2003)
  3. Die Höhe soll ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.12.2003)
  4. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer zwischen einer Klage und einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr wählen. ( Quelle: ZDF Heute vom 27.07.2004)
  5. Außerdem solle der mit Gewinn arbeitende Aufzughersteller höhere Abfindungen zahlen, als sie die Rechtsprechung mit einem halben Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr verlange. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)