Danach können Arbeitslose im ersten Beschäftigungsjahr mit 90 Prozent der sonst üblichen Bezüge bezahlt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Deren Höhe soll künftig gesetzlich auf einen halben Monatslohn pro Beschäftigungsjahr festgelegt werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 27.04.2003)
Die Höhe soll ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.12.2003)
Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer zwischen einer Klage und einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr wählen.
( Quelle: ZDF Heute vom 27.07.2004)
Außerdem solle der mit Gewinn arbeitende Aufzughersteller höhere Abfindungen zahlen, als sie die Rechtsprechung mit einem halben Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr verlange.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)