Beschäftigungsnachweis

  1. Arbeitnehmer bzw. technischen und kaufmännischen Angestellten eine Lohnnachweiskarte bzw. einen Beschäftigungsnachweis zu führen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Neuerdings verlangen Vermieter und Makler auch eine Kopie der Steuererklärung und einen Beschäftigungsnachweis durch den Arbeitgeber. ( Quelle: Die Welt 2001)