Arbeitnehmer bzw. technischen und kaufmännischen Angestellten eine Lohnnachweiskarte bzw. einen Beschäftigungsnachweis zu führen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Neuerdings verlangen Vermieter und Makler auch eine Kopie der Steuererklärung und einen Beschäftigungsnachweis durch den Arbeitgeber.
( Quelle: Die Welt 2001)