Beschäftigungswirksamkeit

  1. Wer recht behält, ob die Befürchtungen der Interessenvertreter eintreffen oder das rot-grüne Maßnahmenbündel tatsächlich Beschäftigungswirksamkeit entfaltet, läßt sich verläßlich erst nach einiger Zeit beurteilen. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)