Der Abzug von Schuldzinsen setzt mithin nicht nur voraus, daß die Darlehensmodalitäten einem Fremdvergleich standhalten, sondern weiterhin, daß im Verhältnis von Schenker und Beschenktem eine endgültige Vermögensverschiebung bewirkt worden ist:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)