Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

  1. Die Sprecherin des Justizministeriums bemüht den 'öffentlichen Frieden', um die Beibehaltung des Paragraphen 166 des Strafgesetzbuchs (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) zu rechtfertigen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)