Die Sprecherin des Justizministeriums bemüht den 'öffentlichen Frieden', um die Beibehaltung des Paragraphen 166 des Strafgesetzbuchs (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) zu rechtfertigen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)