Beschleunigungsgebot

  1. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem so genannten Beschleunigungsgebot in Haftsachen. ( Quelle: Die Welt vom 09.12.2005)
  2. Klar war auch, daß die Vorsitzende Richterin Hennig zwar ab dem 22. März 2001 Hauptverhandlungstermine angesetzt hatte, um dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen zumindest formal nachzukommen - sie hätte sich sonst eine Rüge vom BGH eingefangen. ( Quelle: Junge Welt vom 17.05.2001)