Beschlußverf

  1. Eine Bedingtheit der Beschwerde der Beteiligten Tra. und Bu. würde das Rechtsmittel zudem mit Rücksicht auf die Bedingungsfeindlichkeit einer Beschwerde im Beschlußverf. ohnehin unzulässig gemacht haben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)