Auch die Behauptung der Beschuldiger, ein angeklagter Beamter habe versucht, von einem von ihnen eine Aussage zu erpressen, treffe nicht zu.
( Quelle: )
Die Geschworenen schenkten dem jugendlichen Beschuldiger des Popstars keinen Glauben.
( Quelle: Kieler Nachrichten vom 15.06.2005)